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Wann besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Autor: Felix Nobbe

Datum: 14. Oktober 2019

Das Weihnachtsgeld ist ein saisonale Sonderzahlung für Arbeitnehmer. Häufig wird diese mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Doch längst nicht jeder Beschäftigte erhält diese zusätzliche Zahlung. 

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Weihnachtsgeld zu zahlen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Zahlung gibt. 

Die Frage, ob Weihnachtsgeld gezahlt wird und wenn ja, in welcher Höhe, kann von vielen verschiedenen Faktoren abhängig sein. Maßgeblich ist dabei in erster Linie die individuelle Regelung im Arbeitsvertrag. Darüber hinaus kann sich der Anspruch gegebenenfalls aus tarifvertraglichen Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder betrieblicher Übung ergeben. Bedeutung hat häufig auch der (Fort-)bestand des Arbeitsverhältnisses.

Besteht ein arbeitsvertraglich begründeter Weihnachtsgeldanspruch kann dieser nicht durch Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung aufgehoben oder verringert werden.

Wird das Weihnachtsgeld auch ohne vertragliche Vereinbarung dreimal in Folge ohne Vorbehalt gezahlt, so kann darin eine sog. „betriebliche Übung“ gesehen werden, welche dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung zubilligt.

Auch wenn das Arbeitsverhältnis vor dem üblichen Auszahlungszeitpunkt endet oder erst im Laufe des Jahres begonnen wurde, kann dennoch ein (anteiliger) Anspruch bestehen. Unerheblich ist dabei aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ein Anspruch auf Zahlung eines anteiligen Weihnachtsgeldes ist gegeben, wenn die Sonderzahlung einen sog. reinen Entgeltcharakter hat, d.h. wenn es wie ein 13. Monatsgehalt allein der erbrachten Arbeitsleistung dient. 

Welchen Charakter die vereinbarte Sonderzahlung hat und ob ein Anspruch auf (zumindest teilweise) Zahlung besteht, ist daher in jedem Einzelfall genau zu prüfen. 

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