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VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen haben in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterfeststellungsklage eine Einigung gefunden.

Autor: Felix Nobbe

Datum: 4. März 2020


Fristverlängerung bis zum 30.04.2020 !!


Ein Vergleichsangebot werden alle VW-Dieselkunden bekommen, die ihr Auto vor dem 31.12.2015 gekauft haben und zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Durchschnittlich sollen rund 15% des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden. Abhängig vom Alter und Modell ihres Autos sollen Dieselbesitzer Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten.

Alle Betroffenen können dann bis zum 30.04.2020 selbst entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen oder in Einzelklagen weiter für höhere Zahlungen streiten möchten.

Die Intention von Volkswagen das Angebot ursprünglich bis zum 20.04.2020 zu befristen ist offensichtlich, da sich der Bundesgerichtshof voraussichtlich am 05.05.2020 erneut mit dem Dieselbetrug befassen wird. Dann wird der BGH sich voraussichtlich unter anderem dazu äußern, ob Schadensersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt seien.

Auch VW ist bekannt, dass betroffene Verbraucher in Einzelklagen vermutlich deutlich höhere Summen durchsetzen könnten.

Wer das aktuelle Vergleichsangebot annimmt, bekommt eine risikofreie Lösung, dafür aber eine relativ geringe Entschädigungszahlung. Zudem müssen die Betroffenen ihren Pkw behalten und auf weitere Rechtsansprüche verzichten.

Verbraucher können sich von einem Anwalt ihrer Wahl beraten lassen. Die für die Erstberatung üblichen Kosten von bis zu 190 Euro netto trägt Volkswagen, wenn der Verbraucher den Vergleich annimmt. Der Vergleich kann nur in der Zeit zwischen dem 20. März und dem 30. April 2020 geschlossen werden. In diesem Zeitraum muss auch die anwaltliche Beratung erfolgen, damit die Kosten von Volkswagen übernommen werden.

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